Diätenerhöhung im Niedersächsischen Landtag
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Tagen haben mich viele kritische Briefe zur Diätenerhöhung im Niedersächsischen Landtag erreicht. Der Tenor lässt sich in dem Satz zusammenfassen: „Jetzt erhöhen sich die Abgeordneten schon wieder selbst ihre ohnehin hohen Bezüge - und das in einer Zeit, in der der Staat enorm verschuldet ist.“ Ich möchte Ihnen dazu einige Informationen geben und hoffe, so zur Aufklärung der Hintergründe für den Beschluss des Landtages beitragen zu können.
Zunächst zum Thema Selbsterhöhung oder - wie oft auch formuliert - der Selbstbedienung: Dies geschieht nicht etwas aus eigenem Antrieb, sondern der Bundestag und alle Länderparlamente sind durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1975 verpflichtet worden, die Höhe der Diäten im Parlament selbst zu beschließen. Sie dürfen dies nicht einer anderen Stelle, etwa der Parlamentsverwaltung, übertragen. Das Gericht wollte damit für mehr Transparenz in unserer demokratischen Gesellschaft sorgen. Dies ist ja auch gelungen, wenn man den Umfang der Medienberichterstattung über die aktuelle Diätenerhöhung für die Abgeordneten der niedersächsischen Landtagsabgeordneten betrachtet.
In dem gleichen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht auch festgelegt, dass Abgeordnete, die ihrem Mandat im Hauptberuf nachgehen, aus der Staatskasse ein echtes Einkommen beziehen müssen, ein Einkommen, das ihnen und ihrer Familie eine Lebensführung gestattet, die der Beutung des Amtes angemessen ist. Die Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag sind hauptberuflich tätig, anders könnten sie ihre Aufgaben auch gar nicht erfüllen. Deshalb trifft auch dieser Teil des Urteils für sie zu.
Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages müssen sich zwar an dieses Urteil halten und die Höhe der Diäten im Plenum selbst beschließen, sie wollten dies jedoch nicht ohne eine sachkundige und eingehende Beratung tun. Deshalb haben sie - übrigens als einziges Bundesland - eine sogenannte Diätenkommission, die „Kommission zur Überprüfung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigungen“ einberufen. Diese Kommission legt jährlich dem Niedersächsi-schen Landtag bzw. dem Landtagspräsidenten einen sorgfältig vorbereiteten Bericht vor, in dem sie eine Empfehlung zur zukünftigen Höhe der Abgeordnetenbezüge abgibt. Der Kommission gehören Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus Niedersachsen an. So wurden neben dem Vorsitzenden Prof. Dr. Rehm auch Herr Tölle, der DGB-Vorsitzende Niedersachsens, Vertreter aus der Wirtschaft und Herr Zentgraf vom Bund der Steuerzahler Niedersachsen - der bekanntermaßen die Ausgabenpolitik des Landes und des Landtages sehr kritisch begleitet - in die Kommission berufen. Darüber hinaus sind auch ehemalige Landtagsabgeordnete vertreten. Derzeit im Amt befindliche Abgeordnete dürfen nicht Mitglieder der Kommission sein. Aus unserer Sicht ist diese Kommission sehr sinnvoll, da sie unvoreingenommen und interessenunabhängig einen Vorschlag zur Höhe der Diäten erarbeitet.
Festzuhalten ist, dass der Niedersächsische Landtag in den vergangenen Jahren den Vorschlägen zur Erhöhung der Diäten nicht immer gefolgt ist, sondern oft dahinter zurückblieb.
Nun zu dem Vorwurf, dass die „ohnehin schon hohen Diäten“ in diesem Jahr wieder angehoben werden:
Der diesjährige Bericht der Diätenkommission empfiehlt eine allmähliche Angleichung der Diäten an die Besoldungsgruppe A 16 und damit auf ca. 6.200 Euro. Hintergrund für diese Entscheidung ist die Suche nach einem Leitbild, an dem sich das Einkommen der Abgeordneten langfristig orientieren kann. Die Gehaltsgruppe A 16 entspricht in Niedersachsen zum Beispiel der Einstufung eines Schulleiters eines Gymnasiums oder einer Referatsleitung in einem Ministerium mit ca. drei bis sechs Untergebenen. Grundsätzlich ist ein solcher Vergleich sicherlich nicht leicht, da sich die Tätigkeits- und Aufgabenbereiche doch voneinander unterscheiden. Allerdings erscheint es der SPD-Landtagsfraktion vor dem Hintergrund der anspruchsvollen Tätigkeit eines Abgeordneten aber auch plausibel. Die Landtagsabgeordneten entscheiden jährlich mit über die Verteilung von Haushaltsmittel von rund 25 Milliarden Euro und sie verabschieden Gesetze, mit denen oft in das tägliche Leben von ca. acht Millionen niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird. Die Gestaltung des Umweltschutzes und des Wohnumfeldes, die Wahrung von Chancengleichheit in der Bildung und die Förderung beschäftigungspolitischer Chancen, alles das wird im Landtag behandelt und entschieden. Darüber hinaus repräsentiert jedes Landtagsmitglied ca. 100.00 Menschen in seinem Wahlkreis. Für diese muss er ständig ansprechbar sein und sich - falls notwendig - auch konkret für ihre Interessen engagieren. Deshalb ist die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag der Ansicht, dass ein Vergleich mit einem Gymnasialleiter oder einem Referatsleiter durchaus plausibel ist. Deshalb halten wir eine Anlehnung der Diäten an A 16 für nachvollziehbar und begründet.
Unsere Fraktion hat sich mehrfach mit der Empfehlung der Diätenkommission befasst. Wir werden auch diesmal in der Beschlussfassung den Vorschlägen der Diätenkommission nicht in der vollen Höhe folgen, keine rückwirkende Erhöhung vornehmen und die Bruttobezüge in zwei Stufen für jetzt und zukünftig auf 6.000 Euro anheben. Damit bleiben wir um 200 Euro hinter A 16 zurück. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle darauf, dass Abgeordnete, wie alle andern Beschäftigten ihre Einkünfte auch versteuern müssen. Allerdings werden wir auch vorschlagen, die Einkünfte der Abgeordneten zukünftig an die Entwicklung der allgemeinen Einkommen zu koppeln. Die Diäten der Abgeordneten sollen dann genauso steigen oder fallen, wie die Einkommen aller Beschäftigten in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Die Verbesserungen und Verschlechterungen dieser Einkommen werden nach einem Index automatisch auf die Diäten übertragen. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes werden wir diese Angleichungen jedoch zu Beginn jeder Wahlperiode im Landtag beschließen müssen.
Aus unserer Sicht ist damit gewährleistet, dass der „Beruf“ des Landtagsabgeordneten für alle Bevölkerungsgruppen - von den niedrigen Einkommensgruppen bis zu den Höchsten - weiter attraktiv bleibt. Wir wollen im Landtag einen guten Querschnitt der Bevölkerung repräsentiert sehen. Dies sollte uns die Demokratie wert sein.
Auch das Argument, dass eine Erhöhung in der derzeitigen Finanzsituation des Staates „nicht in die Landschaft passt“ haben wir dabei erwogen. Letztlich ist aber festzustellen, dass nach dieser Logik eine Erhöhung zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte unseres Landes möglich wäre. Seit dem Bestehen des Landes Niedersachsen gibt es eine Staatsverschuldung - die war mal höher und mal niedriger, aber immer präsent. - Als SPD-Landtagsfraktion treten wir auch schon seit einiger Zeit dafür ein, dass neben die unbestreitbar nötigen Sparmaßnahmen auch ein Nachdenken über die Aufgaben einsetzen muss, die der Staat unbedingt wahrnehmen muss. Dazu gehören für uns z. B. die Sicherung der „Sozialen Netze“ unter Vermeidung der derzeit im Bund zu beobachtenden tiefen Einschnitte und die ausreichende Finanzierung der Bildung. Für die Gewährleistung dieser Aufgaben muss dann auch über eine Verbesserung der Einnahmeseite nachgedacht werden. Dabei - und bei den Kriterien für die Sparmaßnahmen - muss dass Prinzip: „Starke Schulter müssen mehr tragen als schmale Schultern“ gelten.
Abschließend möchte ich anmerken, dass wir den Beschluss zur Höhe der Diäten mit Selbstbewusstsein, aber ohne Selbstgefälligkeit gefasst haben. Wir sind auf der Grundlage der in diesem Schreiben dargelegten Argumente der Ansicht, dafür auch eine nachvollziehbare Grundlage zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Politze






